Die Videoüberwachung ist ein bewährtes Mittel, um Eigentum und Personen zu schützen. Doch neben den technischen Aspekten gibt es auch rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen. Eine der häufigsten Fragen, die uns erreicht, lautet:
Muss eine Kameraüberwachung durch ein Hinweisschild kenntlich gemacht werden?
Die Antwort ist eindeutig: Ja, eine Kennzeichnung ist Pflicht!
Warum ist ein Hinweisschild erforderlich?
Sowohl die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreiben vor, dass Personen, die in den Überwachungsbereich einer Kamera gelangen, darüber informiert werden müssen. Das bedeutet, dass ein gut sichtbares Schild auf die Videoüberwachung hinweisen muss.
Diese Regelung dient vor allem dazu, Transparenz zu schaffen und Persönlichkeitsrechte zu wahren. Wer Personen ohne deren Wissen filmt oder auf eine Beschilderung verzichtet, riskiert rechtliche Konsequenzen bis hin zu hohen Bußgeldern.
Was muss ein Hinweisschild enthalten?
Damit Ihr Schild den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sollte es folgende Informationen enthalten:
- Einen klaren Hinweis auf die Videoüberwachung
- Den Zweck der Überwachung (z. B. Schutz vor Einbruch oder Vandalismus)
- Die Kontaktdaten des Verantwortlichen
- Falls zutreffend: Hinweise zu den Rechten betroffener Personen.
Zudem muss das Schild an einer gut sichtbaren Stelle angebracht werden, bevor eine Person in den überwachten Bereich gelangt.
Welche Bereiche dürfen nicht gefilmt werden?
Auch wenn die eigene Sicherheit im Vordergrund steht, gibt es gesetzliche Einschränkungen, welche Bereiche überwacht werden dürfen. Öffentliche Straßen, Gehwege oder Nachbargrundstücke dürfen nicht ungefragt gefilmt werden, da dies gegen Datenschutzrichtlinien verstößt.
Haben Sie Fragen? Unsere Sicherheitsexperten helfen Ihnen weiter!
Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben kann komplex erscheinen, doch Sie sind nicht allein! Unsere Sicherheitsexperten von Weber Protect stehen Ihnen jederzeit für Fragen rund um die rechtssichere Nutzung von Videoüberwachung zur Verfügung.
Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Videoüberwachung den geltenden Vorschriften entspricht oder Sie mehr über die richtige Kennzeichnung erfahren möchten, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen Ihnen weiter!
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