Die Videoüberwachung dient dem Schutz von Eigentum, Mitarbeitern und Werten. Doch in Zeiten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt sie viele Unternehmen vor Herausforderungen. Wann ist eine Überwachungskamera zulässig? Welche Kameras sind geeignet? Und welche Pflichten haben Sie als Betreiber?
Als Weber Protect GmbH wissen wir: Sicherheit und Rechtmäßigkeit gehen Hand in Hand. Hier erfahren Sie die wichtigsten Aspekte für eine DSGVO-konforme Videoüberwachung.
1. Das A und O: Die Rechtmäßigkeit (Art. 6 Abs. 1 DSGVO)
Bevor Sie die erste Kamera installieren, müssen Sie eine klare Rechtsgrundlage schaffen. Im Kontext der Videoüberwachung sind meist zwei Szenarien relevant:
- Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO): Dies ist die häufigste Grundlage. Sie müssen nachweisen, dass Ihr Interesse an der Überwachung (z. B. Schutz vor Diebstahl, Vandalismus) das Grundrecht der überwachten Personen auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt.
- Wichtig: Führen Sie immer eine Interessenabwägung durch und dokumentieren Sie diese. Das berechtigte Interesse muss konkret sein (z. B. eine erhöhte Einbruchsrate).
- Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO): Selten im Standard-Überwachungsfall, aber möglich, wenn Sie gesetzlich zur Überwachung verpflichtet sind.
2. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c/a DSGVO)
Die DSGVO verlangt, dass die Verarbeitung auf das notwendige Mindestmaß beschränkt wird (Datenminimierung).
- Keine Überwachung des öffentlichen Raumes: Filmen Sie so wenig öffentlichen Raum (Gehwege, Straßen) wie möglich. Die Überwachung von rein privaten oder nur betrieblich genutzten Flächen ist unkritischer. Nutzen Sie Kameratechnik welche Ausrichtbar (nicht starr) ist, sodass nur der erlaubte Bereich erfasst wird.
- Das mildeste Mittel: Ist eine Videoüberwachung wirklich das mildeste Mittel? Könnten Schließsysteme, bessere Beleuchtung oder ein Wachdienst den gleichen Schutz bieten? Eine Videoüberwachung ist nur zulässig, wenn es keine gleich wirksamen, aber datenschutzfreundlicheren Alternativen gibt.
3. Informationspflichten: Transparenz ist entscheidend (Art. 13 DSGVO)
Die betroffenen Personen müssen umfassend informiert werden. Die Transparenz ist einer der wichtigsten Pfeiler der DSGVO-Konformität.
- Der "Zwei-Stufen-Hinweis":
- Stufe 1 (Das Piktogramm): Ein auffälliges Hinweisschild vor dem Betreten des überwachten Bereichs. Es muss klar zeigen, dass gefilmt wird (Kamera-Symbol) und die wichtigsten Infos nennen (Wer überwacht? Zweck? Kontaktdaten).
- Stufe 2 (Die Datenschutzerklärung): Ein Verweis auf eine ausführliche Datenschutzerklärung (oft über QR-Code oder Webseite), die alle Details nach Art. 13 DSGVO enthält (Rechtsgrundlage, Speicherdauer, Betroffenenrechte, Kontakt des Datenschutzbeauftragten).
4. Technisch-Organisatorische Maßnahmen (TOM)
Nur datensichere Technik ist erlaubt.
- Speicherdauer: Aufnahmen müssen gelöscht werden, sobald der Zweck erfüllt ist. Eine Regelspeicherdauer von 24 bis 72 Stunden gilt oft als verhältnismäßig. Längere Speicherung bedarf einer Begründung.
- Zugriffsbeschränkung: Nur ein eng definierter Personenkreis darf auf die Aufnahmen zugreifen. Zugriff muss über Passwort und Protokollierung abgesichert werden.
- Verschlüsselung: Datenübertragung und Speicherung sollten verschlüsselt erfolgen (z. B. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung), um Manipulation und unbefugten Zugriff zu verhindern.
5. Videoüberwachung am Arbeitsplatz (Besonderheit nach BDSG)
Die Überwachung von Mitarbeitern ist besonders heikel und unterliegt strengeren Regeln ( BDSG i. V. m. DSGVO).
- Generelles Verbot: Eine permanente, verdeckte Überwachung ist grundsätzlich verboten.
- Ausnahme: Straftaten: Eine verdeckte Überwachung ist nur bei konkretem Verdacht einer Straftat oder anderer schwerer Pflichtverletzungen gegenüber dem Täter und nur für einen kurzen, definierten Zeitraumzulässig.
Fazit: Investition in Sicherheit und Rechtssicherheit
Die DSGVO stellt hohe Anforderungen an die Videoüberwachung. Doch mit der richtigen Planung, Technik und Dokumentation ist eine konforme und effektive Lösung möglich.
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