Die Videoüberwachung des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung kann eine sinnvolle Sicherheitsmaßnahme sein, um Einbrüche und Vandalismus zu verhindern. Doch was sagt das Gesetz dazu? In Deutschland gelten strenge Datenschutzvorgaben, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die bei der Installation von Überwachungskameras beachtet werden müssen.
Was ist erlaubt?
Grundsätzlich ist die Videoüberwachung auf dem eigenen Grundstück erlaubt, solange sie bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllt. Dazu gehört insbesondere:
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Privater Bereich: Die Kameras dürfen nur das eigene Grundstück erfassen. Öffentliche Bereiche wie Gehwege oder die Straße sowie das Grundstück des Nachbarn dürfen nicht ohne dessen Zustimmung gefilmt werden.
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Datenschutzrechtliche Anforderungen: Falls die Kameras Personen erfassen könnten, ist die DSGVO zu beachten. Dies bedeutet, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen darf.
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Hinweispflicht: Betroffene Personen müssen informiert werden, wenn eine Kamera außerhalb des rein privaten Bereichs angebracht ist.
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Zweckbindung und Verhältnismäßigkeit: Die Videoüberwachung muss einem legitimen Zweck dienen, beispielsweise dem Schutz vor Einbrüchen, und darf nicht unverhältnismäßig in die Privatsphäre anderer eingreifen.
Rechtsprechung zur privaten Videoüberwachung
Es gibt mehrere Urteile, die sich mit der privaten Videoüberwachung befassen:
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Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil VI ZR 176/09) hat entschieden, dass eine Kamera, die ausschließlich auf das eigene Grundstück gerichtet ist, zulässig ist. Sobald aber öffentlicher Raum oder Nachbargrundstücke betroffen sind, liegt ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht vor.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil C-212/13) hat klargestellt, dass die DSGVO auch auf private Videoüberwachung anwendbar ist, sofern öffentliche Bereiche mit erfasst werden.
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Mehrere deutsche Verwaltungsgerichte haben entschieden, dass Mieter in einem Mehrfamilienhaus nicht ohne Zustimmung der anderen Bewohner eine Überwachungskamera im Hausflur anbringen dürfen.
Was droht bei Verstoß gegen Datenschutzregeln?
Wer gegen die Datenschutzbestimmungen verstößt, riskiert Abmahnungen, Bußgelder oder sogar Schadensersatzforderungen. Die Datenschutzbehörden können empfindliche Strafen verhängen, insbesondere wenn eine Videoüberwachung Dritte ohne deren Zustimmung betrifft.
Fazit
Eine private Videoüberwachung ist grundsätzlich erlaubt, solange sie nur das eigene Grundstück erfasst und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Sobald öffentlicher Raum oder Nachbargrundstücke betroffen sind, kann es schnell zu rechtlichen Problemen kommen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich vor der Installation einer Kamera rechtlich beraten lassen oder die Kameras so positionieren, dass keine fremden Personen oder öffentliche Bereiche erfasst werden.
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