Videoüberwachung ist ein immer weiter verbreitetes Phänomen. Nicht nur die Anzahl an Videoüberwachten Häusern steigt stetig, auch das Angebot an Überwachungskameras wächst immer weiter. Hierbei stellt sich die Frage, ob das auch immer erlaubt ist.
Generell ist der Einsatz von Überwachungskameras legal. Das eigene Grundstück darf durch eine Videoüberwachung geschützt werden. Doch nicht immer darf alles aufgezeichnet werden.
Nur das eigene Grundstück darf erfasst werden. Öffentliche Bereiche wie z.B. Gehwege dürfen nicht durch die Videoüberwachung erfasst werden. Daher ist es in solchen Situationen wichtig eine Kamera zu wählen, welche flexibel und in jede Richtung ausgerichtet werden kann, sodass der Erfassungsbereich entsprechend eingestellt werden kann.
Darüber hinaus sind persönliche Rechte Einzelner zu beachten. Fremde Personen dürfen zwar auf Ihrem Grundstück aufgezeichnet werden, aber diese müssen zuvor darüber informiert werden. Daher besteht in Deutschland die Kennzeichnungspflicht. Bevor eine Person einen videoüberwachten Bereich betritt, muss die Videoüberwachung ausgeschildert sein. Ein einfaches Schild ist hierfür ausreichend.
Bei Mehrfamilienhäusern ist die Rechtslage etwas anders. Hier ist es nicht immer erlaubt eine Überwachungskamera zu installieren. Die anderen Eigentümer und Bewohner müssen einer Videoüberwachung explizit zustimmen. Meist ist eine einfache Mehrheit ausreichend, um eine entsprechende Zustimmung zu erhalten.
Die Rechtslage bei Video Türklingel ist nochmal etwas anders. Mehr hierzu finden Sie in unserem nächsten Blog.
Ebenfalls in einem weiteren Blog haben wir Ihnen die genauen rechtlichen Grundlagen und Gesetzgebungen zur Videoüberwachung zusammengefasst. Diesen Blog finden Sie hier:
https://weberprotect.com/blogs/news/videouberwachung-ueberwachungskamera-gesetze-rechtliches
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