Videoüberwachung im Garten: Was ist erlaubt – und was nicht?

Videoüberwachung im Garten: Was ist erlaubt – und was nicht?

Die eigene Immobilie mit einer Kamera abzusichern, ist für viele Hausbesitzer mittlerweile selbstverständlich. Besonders beliebt ist die Videoüberwachung im Außenbereich, etwa im Garten, auf der Terrasse oder im Eingangsbereich. Doch was viele nicht wissen: Auch auf dem eigenen Grundstück gibt es klare rechtliche Grenzen. Wer sich nicht daran hält, riskiert Abmahnungen, Bußgelder oder sogar zivilrechtliche Klagen.

In diesem Artikel zeigen wir, was erlaubt ist, was nicht – und worauf Sie achten sollten, wenn Sie Ihren Garten mit einer Kamera überwachen wollen.


1. Grundsatz: Nur das eigene Grundstück darf überwacht werden

Das wichtigste Prinzip lautet:

Sie dürfen nur Bereiche filmen, die ausschließlich Ihnen gehören
– also zum Beispiel:

  • Ihre eigene Terrasse

  • Ihr Garten oder Vorgarten

  • Ihr Carport oder Ihre Garage

  • Ihre Haustür und Ihr Grundstückseingang (sofern keine öffentlichen Wege erfasst werden)

Sobald Ihre Kamera jedoch öffentliche Bereiche wie Straßen, Gehwege oder fremde Grundstücke mit aufnimmt, wird es problematisch. In diesem Fall greifen Persönlichkeitsrechte Dritter, und das kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.


2. Öffentliche Wege und Nachbargrundstücke: Tabuzonen für die Kamera

Was zählt als öffentlicher Bereich?
  • Bürgersteige

  • Straßen

  • öffentliche Parkflächen

  • Wege, die nicht Ihnen gehören (z. B. gemeinschaftliche Zufahrten bei Doppelhäusern)

Was zählt als fremder Privatbereich?
  • Nachbars Garten oder Terrasse

  • der Hauseingang oder die Fenster des Nachbarn

  • gemeinsame Grundstücksflächen (wenn nicht klar abgegrenzt)

Wichtig: Auch wenn Ihre Kamera nur scheinbar auf das eigene Grundstück gerichtet ist, kann ein Weitwinkelobjektiv oder eine schlechte Positionierung dazu führen, dass doch ein Teil vom Nachbargrundstück erfasst wird – das kann als unzulässiger Eingriff gelten.


3. Kamera-Attrappen: Auch hier gilt Vorsicht

Viele denken: „Ich montiere einfach eine Kameraattrappe – die darf doch alles zeigen.“
Aber Vorsicht: Auch Attrappen können das subjektive Sicherheitsgefühl Dritter beeinträchtigen. Nachbarn oder Passanten müssen davon ausgehen, dass sie gefilmt werden – und das kann als Eingriff in die Privatsphäre gewertet werden.

Tipp: Wenn Sie eine Attrappe einsetzen, stellen Sie sicher, dass sie klar erkennbar nur auf Ihr Grundstück gerichtet ist.


4. Rechtliche Grundlagen im Überblick

Die wichtigsten Vorschriften ergeben sich aus:

  • Art. 6 DSGVO (Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung)

  • § 1004 BGB (Abwehranspruch bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts)

  • Urteile des Bundesgerichtshofs und der Landesdatenschutzbeauftragten

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt nicht, wenn die Videoüberwachung ausschließlich für private Zwecke erfolgt. ABER: Sobald auch nur Teile des öffentlichen Raumes erfasst werden oder die Aufzeichnung Dritte betrifft, greift die DSGVO – und mit ihr umfangreiche Pflichten.

Dazu zählen:

  • Hinweisschilder auf die Videoüberwachung

  • Datenschutzinformationen

  • eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

  • gegebenenfalls die Meldung an die Datenschutzbehörde


5. Was ist erlaubt? – Beispiele aus der Praxis

Kamera-Einsatz Erlaubt? Hinweise
Kamera überwacht nur die eigene Terrasse ✅ Ja Keine Erlaubnis nötig, solange keine Dritten betroffen sind
Kamera erfasst auch Nachbars Gartenzaun ❌ Nein Eingriff in Privatsphäre
Kamera zeigt eigenen Garten + öffentlichen Gehweg ❌ Nein DSGVO-Relevanz, evtl. Bußgeld
Türklingel mit Kamera, die nur bei Bewegung aufzeichnet und niemanden dauerhaft filmt ✅ Möglich Muss technisch korrekt eingerichtet sein
Kamera mit Bewegungserkennung, die immer wieder „aus Versehen“ Nachbarn filmt ❌ Problematisch Einstellungen prüfen oder Kamera anders montieren

6. So setzen Sie Ihre Garten-Überwachung rechtskonform um

✅ Unsere Empfehlungen:
  • Richten Sie Ihre Kamera so aus, dass nur Ihr Grundstück erfasst wird

  • Nutzen Sie Funktionen wie Bewegungszonen oder Privatzonen, um öffentliche Bereiche auszublenden

  • Wenn technisch möglich: Aufzeichnung nur bei Bewegung, nicht dauerhaft

  • Verzichten Sie auf Mikrofone – Audioaufnahmen sind besonders heikel

  • Vermeiden Sie eine dauerhaft aktive Live-Übertragung mit Zugriff von außen, sofern nicht notwendig


7. Fazit: Besser absichern – aber rechtskonform

Videoüberwachung im Garten ist ein wirksames Mittel zur Abschreckung und Beweissicherung. Doch sie sollte mit Bedacht und im rechtlichen Rahmen eingesetzt werden. Wer seine Kamera richtig ausrichtet, auf Audio verzichtet und keine öffentlichen Bereiche aufzeichnet, ist meist auf der sicheren Seite – und kann gleichzeitig für mehr Sicherheit und ein gutes Gefühl im eigenen Zuhause sorgen.


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